Zweite Booster-Impfung im Landkreis Nienburg möglich
Interessierte müssen aktiv tätig werden
Personen über 70 Jahre oder Personen unter 70 Jahre die an einer Immunschwäche leiden sowie Personen in medizinischen oder Pflegeeinrichtungen tätig sind, können sich nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zum vierten Mal impfen lassen.
Die vierte Impfung soll bei den gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Anders verhält es sich bei den in medizinischen oder pflegerischen Bereichen Tätigen. Hier soll die vierte Impfung frühestens sechs Monate nach der Booster-Impfung erfolgen.
Wer die o. g. Voraussetzungen erfüllt und an einer vierten Impfung interessiert ist, muss allerdings von sich aus tätig werden. Termine müssen über das Impfportal des Landes Niedersachsen https://www.impfportal-niedersachsen.de/ oder unter der Rufnummer (0800) 99 88 665 vereinbart werden. Eine Terminbuchung beim Hausarzt ist ebenfalls möglich.
Bitte informieren Sie auch in Frage kommende Personen aus Ihrem Umfeld über diese Impfmöglichkeit.
Foto Bundesgesundheitsministerium