Zum Monatsende läuft Niedersachsens Absonderungsverordnung aus
Ab 02. Februar soll landesweit die Maskenpflicht im ÖPNV enden
Mit dem 31. Januar 2023 läuft auf Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung die Absonderungsverordnung aus. Damit entfallen im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 die Pflicht zu einer fünftägigen Selbstisolation sowie die Pflicht zur Bestätigung bzw. Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels einer PCR-Testung.
Nach Aussage von Expertinnen und Experten des Landesgesundheitsamtes ist mittlerweile eine Phase erreicht, in der das Corona-Virus in Deutschland und Niedersachsen einen endemischen Zustand erreicht und damit einen Großteil seiner Gefahr verloren hat. Dies liege vor allem an den guten Impfquoten und einer hohen Grundimmunität in unserer Bevölkerung, heißt es in einer Pressemitteilung des Landesgesundheitsamtes. „Nichtsdestotrotz sollten sich Personen mit den Corona-typischen Symptomen möglichst auch in Zukunft weiterhin testen und im Krankheitsfall Zuhause bleiben und Kontakte reduzieren“, heißt es darin weiter. Der Impfschutz müsse weiterhin überprüft werden, insbesondere für ältere und vorerkrankte Personen sei COVID-19 nach wie vor eine gefährliche Infektionskrankheit.
Des Weiteren ist laut Pressemitteilung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums geplant, dass ab dem 02. Februar 2023 landesweit die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) endet. „Alle, die sich nach wie vor mit Maske sicherer fühlen, können diese selbstverständlich auch zukünftig weitertragen und sich damit sehr effektiv vor einer Ansteckung schützen. Die derzeit gut beherrschbare Lage rechtfertigt allerdings keine Verpflichtung zum Tragen mehr“, teilt das Ministerium mit.
Im Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelt und damit weiterhin in Kraft bleibt jedoch die Maskenpflicht in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt darüber hinaus noch eine Testpflicht.
Ab dem 01. Februar 2023 werden auf der Internetseite der Kreisverwaltung keine Zahlen zur täglichen Lagemeldung mehr veröffentlicht. Diese können bei Interesse auf der Seite des RKI (Robert Koch-Institut) eingesehen werden.