„Z“ als Sympathisierung mit russischem Angriffskrieg Strafgesetzbuch stellt Billigung von Straftaten wie Kriegsverbrechen unter Strafe
(swe). Weil eine russischstämmige Familie auf ihren Pkw ein „Z“ (Symbol für „Sieg“ auf russischen Militärfahrzeugen) und eine russische Fahne klebte, wurde jetzt gegen sie ein Strafverfahren gem. des § 140 StGB eingeleitet. Demnach ist u.a. die Billigung von Straftaten wie Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt. Der Staatsschutz der Polizei wurde eingeschaltet. Zufrieden war die 52-jährige Beschuldigte offensichtlich nicht mit den polizeilichen Maßnahmen. Sie beleidigte einen eingesetzten Polizeibeamten bei der Sachverhaltsaufnahme und auch ihr 31-jähriger Sohn beleidigte den Kollegen und seine bei der Sachverhaltsaufnahme anwesende Kollegin. Gegen beide wurden weitere Strafverfahren eingeleitet. Wie die „Tagesschau“ berichtet, hatte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius sich zusammen mit Bayern für eine Strafbarkeit des öffentlichen Tragens des Kriegssymbols „Z“ ausgesprochen. Wer also das „Z“ in diesem Kontext öffentlich zeigt, dem drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
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