Wespennest im Garten?

In den letzten Wochen häufen sich die Anfragen des Umganges mit Wespen-Nestern oder gar Hornissen-Nestern.
Hornissen und viele Wespenarten stehen unter dem Schutz der Bundesartenschutzverordnung. Die Tiere selber dürfen nicht getötet und ihre Nester nicht zerstört werden.
Folgende Verhaltensregeln sollten in der Nähe von Nestern oder im Umgang mit den Tieren beachtet werden:

– Nicht nach den Wespen schlagen
– Zwei bis drei Meter Abstand zum Nest halten
– Die Tiere nicht anpusten
– Süße und fleischhaltige Nahrungsmittel abdecken
– Keine offenen Lebensmittel und Abfälle liegen lassen
– Süße Getränke mit dem Strohhalm trinken
– Vorsicht beim Barfußlaufen über Grasflächen
– Verirren sich die Insekten manchmal in Räume, reicht meistens ein einfaches Fliegengitter vor dem Fenster aus, um die ungebetenen Gäste draußen zu halten.

Nur in besonderen Ausnahmefällen darf ein Nest umgesieelt oder beseitigt werden. Versuchen Sie bitte nicht, auf eigene Faust ein Nest „abzubrennen“ oder anders zu beseitigen, da Wespen ihre Nester aggressiv verteidigen.
Wird ein Nest ohne Genehmigung umgesetzt oder beseitigt, liegt zudem eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Geldbuße bedroht ist.
Im Landkreis Nienburg besteht ein engagiertes Beraternetz für Wespen- Hornissen und Hummeln, welches Bürgerinnen und Bürgern bei Problemen mit den Tieren helfen soll.
Weiterführenden Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Bedarf von Frau Fiene im Fachdienst Naturschutz des Landkreises Nienburg unter der Telefonnummer 05021 967 353.

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