Weitere Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz
(KEM) Die Polizei Nienburg registriert weiterhin Fahrzeugführende, die ohne gültigen Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnehmen, sich damit strafbar machen und Probleme riskieren, sofern sie in Unfälle verwickelt werden. Die Polizei weist deshalb erneut darauf hin, dass für die Teilnahme am Straßenverkehr seit 01.03.2022 neue Versicherungskennzeichen erworben werden müssen, da die Vorjährigen ihre Gültigkeit verloren haben.
Am Mittwoch, den 09.03.2022, gegen 07.50 Uhr kontrollierte die Polizei „Im Meerbachbogen“ einen 16-jährigen Rodewalder, der mit einem Kleinkraftrad ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs war.
Gegen 11.45 Uhr stellten die Beamten einen 30-jährigen Nienburger am Berliner Ring fest, der mit einem Motorroller ohne gültigen Versicherungsschutz fuhr. Er ging davon aus, erst im nächsten Monat ein neues Kennzeichen zu benötigen.
Ein 80-jähriger Nienburger fiel gegen 16.20 Uhr an der Düsseldorfer Straße mit einem Kleinkraftrad mit altem Versicherungskennzeichen auf. Der Mann zeigte sich einsichtig und gab an, nach dem Winter lediglich eine kurze Probefahrt gemacht zu haben. Er sicherte zu, unverzüglich neuen Versicherungsschutz zu erwerben.
In allen Fällen untersagten die Polizeibeamten die Weiterfahrt und leiteten Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
Die Polizei weist erneut daraufhin, in den kommenden Wochen verstärkt auf den gültigen Versicherungsschutz zu achten und appelliert an alle Verteilnehmenden, ihre Fahrzeuge bis zum Erhalt eines gültigen Versicherungsschutzes stehen zu lassen. Jährlich im März müssen für Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge neue Versicherungen erworben und die Versicherungskennzeichen gewechselt werden. Die aktuell ausgegebenen Kennzeichen tragen die Farbe grün.
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