Unterbringung von Personen mit Migrationshintergrund in der Samtgemeinde Weser-Aue

Was hat die Samtgemeinde Weser-Aue gesetzlich zu leisten? Wie wird sie diesen Forderungen gerecht? Zahlen und Fakten zur Unterbringungssituation.

Landesinterne Verteilung auf die niedersächsischen Kommunen

Das Land Niedersachsen ist nach dem Asylgesetz (AsylG) und dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verpflichtet, anteilig die im Bundesgebiet um Asyl nachsuchenden, unerlaubt eingereisten ausländischen Staatsangehörigen sowie Personen, denen aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Union vorübergehender Schutz gewährt wird, aufzunehmen. Die Aufnahmequoten für die einzelnen Bundesländer richten sich nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Dieser setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen der Länder und zu einem Drittel aus der jeweiligen Bevölkerungszahl zusammen.

Ausländische Staatsangehörige, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrich­tung des Landes zu wohnen, können nach den Regelungen des Aufnahmegesetzes auf die niedersächsischen Kommunen verteilt werden.

(Auszug Homepage Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport)

Ist-Zustand in der Samtgemeinde Weser-Aue:

Die Samtgemeinde Weser-Aue verfügt derzeit über 36 angemietete oder eigene Wohneinheiten, von denen aktuell 32  mit insgesamt 139 Personen belegt sind. Die untergebrachten Personen stammen aus folgenden Herkunftsländern:              Syrien 24 Pers., Afghanistan 34 Pers., Irak 34 Pers., Libanon 4 Pers., Russische Förderation 20 Pers., Iran 5 Pers., Montenegro 3 Pers., Somalia 6 Pers., Georgien 7 Pers. und Kolumbien 2 Pers.

Die sog. „Quote“ der durch die Samtgemeinde Weser-Aue unterzubringenden Personen wird Stand 06.01.22 um 28 Personen unterschritten. Mit der weiteren Zuweisung / Aufnahme von Migranten ist daher zu rechnen.

Die Verteilung auf die Mitgliedsgemeinden stellt sich wie folgt dar: Gem. Wietzen 49 Pers., Gem. Marklohe 39 Pers., Gem. Balge 18 Pers. und Flecken Liebenau 33 Pers.,

50 Personen der 139 zugewiesenen Personen verfügen Stand heute über eine sog. Aufenthaltserlaubnis. Das bedeutet, dass diesen Personen grundsätzlich das Recht zusteht, ihren Wohnsitz frei zu wählen. In der Praxis ist diese Regelung häufig nicht umsetzbar. Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt erschwert den Betroffenen die Anmietung von privatem Wohnraum. Folglich verlängert sich die Zeit der Unterbringung in den gemeindlichen Unterkünften teilweise erheblich.

In der Samtgemeinde Weser-Aue bearbeitet Frau Kirsten Rust das umfangreiche Aufgabengebiet in Sachen Unterbringung, Beratung, Betreuung von Flüchtlingen sowie die Abrechnung der Unterkünfte. Bei letzterem Punkt wird sie durch Frau Annika Klepper vom Zweckverband Linkes Weserufer unterstützt. Zahlreiche Ehrenamtliche sowie die Initiative „Liebenau hilft“ nehmen den Mitarbeiter*innen der Verwaltung einen nicht zu unterschätzenden Teil der Arbeit ab.

Die vorgestellten Zahlen und Daten wurden durch Frau Rust zusammengestellt.