Umsetzung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)

Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung. Was für ein Wortungetüm !

Diese durch die Bundesregierung erlassene Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen hat u. a. Einfluss auf den Betrieb der Rathäuser in Marklohe und Liebenau. Seit einigen Tagen gelten in diesen Verwaltungseinrichtungen verbindlich folgende Regelungen:

  • Keine Beheizung von Gemeinschaftsflächen (Flure etc)
  • Bei Beheizung darf die Bürotemperatur 19 Grad nicht übersteigen
  • Ausschalten der Warmwasseraufbereitung (Durchlauferhitzer)
  • Abschaltung der Außenbeleuchtung
  • Löschen des Lichtes bei Verlassen des Büros
  • kein Dauerlüften – nur Stoßlüften
  • Abschalten der Heizkörper wenn Räume nicht genutzt werden
  • Heizkörper dürfen weder Zugestellt noch zugehängt werden
  • Keine Standbyschaltung elektronischer Geräte (Bildschirme etc. sind bei Nichtbenutzung komplett auszuschalten)
  • Private Geräte nur wenn notwendig benutzen

Für alle anderen im Eigentum der Kommunen stehenden Einrichtungen werden z. Zt. Energieeinsparmaßnahmen erarbeitet und anschließend verbindlich angeordnet und umgesetzt.

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