Umgang mit Jakobskreuzkraut

Die Samtgemeindeverwaltung appelliert an alle Grundstückseigentümer und Gartenbesitzer, ihre jeweiligen Flächen in Bezug auf die Verbreitung der Giftpflanze Jakobskreuzkraut hin zu besichtigen und bei Befall kurzfristige Gegenmaßnahmen einzuleiten.