Schutz von Wegeseitenrändern, Lebensraum für Tier- und Pflanzenwelt
Der Fachdienst Naturschutz des Landkreis Nienburg weist in einer Mitteilung darauf hin, dass insbesondere während der noch bis 01. Juli bestehenden Brut- und Setzzeit für das Mähen von Wegeseitenrändern klare Regelungen bestehen. So ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, die Tier- und Pflanzenwelt erheblich zu beeinträchtigen. Alle Flächen , die nicht land-, forst- oder fischereirechtlich genutzt werden, sind so zu behandeln, dass keine Störungen entstehen können.
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