Schulpflicht für ukrainische Kinder und Jugendliche

Landkreis weist auf Rechtslage hin

Landkreis. Das Niedersächsische Kultusministerium hat klargestellt, dass aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche, die aufgrund der sogenannten „Massenzustromrichtlinie“ in Zusammenhang mit Paragraf 24 Abs. 1 des Aufenthaltgesetzes ein entsprechendes Aufenthaltsrecht erlangt haben, in Niedersachsen schulpflichtig sind.

 

Dagegen seien Kinder und Jugendliche, die dieses Aufenthaltsrecht nicht besitzen, weil sie sich zum Beispiel mit einem Besuchsvisum oder ohne Visum in Niedersachsen aufhalten, nicht schulpflichtig.

 

Momentan wird seitens des Landkreises noch entsprechend der Empfehlungen des Kultusministeriums aus pädagogischen und psychologischen Gründen auf eine Durchsetzung verzichtet. „Aus rechtlicher Sicht und vor allem aus Gleichbehandlungsgründen aller Schülerinnen und Schüler sollte diese Ausnahme aber in absehbarer Zeit aufgehoben werden“, stellt Kreisrätin Kathrin Woltert heraus.

 

Der Landkreis bittet daher alle Sorgeberechtigten, ihre Kinder nach den Sommerferien in einer Schule anzumelden, um einen regelmäßigen Schulbesuch zu ermöglichen.

PM LK Nienburg