Reinigung der Straßen im Herbst

Der Herbst hat nunmehr Einzug gehalten und damit einher geht, dass Büsche und Bäume ihre Blätter verlieren. Dies nimmt  die Samtgemeinde Weser-Aue zum Anlass, um auf die Straßenreinigungspflicht aufmerksam zu machen.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung bzw. -verordnung der Samtgemeinde Weser-Aue obliegt die Reinigung der zur Straßenreinigung unterliegenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich Fahrbahnen, Gehwege, Gossen, Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Grünstreifen innerhalb der geschlossenen Ortslage den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Gründstücke. Zur Reinigungspflicht gehört auch die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigen Unrat und Pflanzen im Bereich befestigter Flächen.

Es ist nicht gestattet, das Laub auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünflächen abzulagern und zu entsorgen, auch dann nicht, wenn es von öffentlichen Bäumen stammt. Auch dürfen Schmutz, Papier, sonstiger Unrat sowie Laub und Unkraut nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte gekehrt werden.

Foto Rauscher