Promillegrenze auf dem E-Scooter

Aus gegebenem Anlass weist die Polizei darauf hin,  dass E-Scooter bzw. Elektrokleinstfahrzeuge nicht unter der Beeinflussung von Betäubungsmitteln geführt werden dürfen. Es gelten zudem dieselben Alkoholgrenzen für Kraftfahrzeugführer. Fahranfänger bzw. unter 21-jährige haben die „0,00 Promillegrenze“.

Mitteilung Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg, Foto Polizei Niedersachsen