Promillegrenze auf dem E-Scooter
Aus gegebenem Anlass weist die Polizei darauf hin, dass E-Scooter bzw. Elektrokleinstfahrzeuge nicht unter der Beeinflussung von Betäubungsmitteln geführt werden dürfen. Es gelten zudem dieselben Alkoholgrenzen für Kraftfahrzeugführer. Fahranfänger bzw. unter 21-jährige haben die „0,00 Promillegrenze“.
Mitteilung Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg, Foto Polizei Niedersachsen