POL-NI: Landkreise Nienburg/Schaumburg: Achtung bei vermeintlichen Schnäppchen aus dem Internet
(Haa) Bei einem besonders guten Angebot im Internet sollte man besser zweimal hinsehen, denn es kann sein, dass man an einen sogenannten Fake-Shop gerät.
Fake-Shops sind täuschend echt aussehende Verkaufsplattformen im Internet. Mit Abbildungen von Produkten, dazugehörigen Informationen, allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem gefälschten Impressum sind diese auf den ersten Blick schwer zu erkennen.
In der vergangenen Woche kaufte ein 69-jähriger Mann aus Wölpinghausen in Internet einen Poolroboter. Das Gerät sollte knapp über 100EUR kosten. Scheinbar ein Schnäppchen. Was der Rentner jedoch nicht wusste, war, dass der Online-Shop, bei dem er das Reinigungsgerät bestellt hatte, ein sogenannter Fake-Shop war.
Der 69-Jährige überwies den Betrag auf ein französisches Konto und wartete dann auf den Erhalt seiner Ware. Als diese nach gut einer Woche nicht eingetroffen war, recherchierte er nach dem Händler und stieß auf die Information, dass es sich bei diesem um einen Fake-Shop handelte. Der Onlineshop selber war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Internet zu finden.
Der Wölpinghausener erstattete Strafanzeige wegen Betruges bei der Polizeistation Hagenburg.
Die Polizei gibt zum sicheren Einkauf im Internet folgende Tipps:
- Vermeiden Sie Spontankäufe: Bevor Sie ein Produkt in den Warenkorb eines Online-Shops legen, sollten Sie den Preis des Produkts bei anderen Anbietern sowie dem Händler vor Ort vergleichen. Denn Betrüger locken ihre Opfer mit niedrigen Preisen.
- Informieren Sie sich über den Anbieter: Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine ein, dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen. In vielen Selbsthilfeforen erfahren Sie ebenfalls, ob Ihr gewählter Online-Händler unseriöse Geschäftspraktiken anwendet.
- Wählen Sie immer sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können jedoch allenfalls kurzfristig rückgängig gemacht werden. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union oder paysafecard.
- Sollten Ihnen beim Einkauf Zweifel an der Echtheit des Onlinehändlers aufkommen, dann sollten Sie das gewünschte Produkt nur beim Händler Ihres Vertrauens erwerben.
Wenn Sie bereits von Internetbetrug betroffen sind, dann gibt die Polizei Ihnen folgende Handlungshinweise:
- Wenn Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen.
- Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden.
Rückfragen bitte an:
Julia Haase
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
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