Allgemeinverfügung des Landkreises Nienburg/Weser zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Nienburg/Weser

Landkreis Nienburg/Weser – Pressestelle  Für den Publikumsverkehr werden geschlossen:  Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, ausgenommen Restaurants und Speisegaststätten zwischen 06.00 und 18.00 Uhr.  Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen,…