Osterfeueranmeldung für das Gebiet der Samtgemeinde Weser-Aue ab sofort möglich
Das Osterfeuer als Brauchtum gehört für viele zum Osterfest dazu.
Die Gemeinde nimmt ab sofort bis zum 17. März 2024 Anmeldungen von Osterfeuern im Gemeindegebiet entgegen.
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sollten die Osterfeuer mit Zeitpunkt, Lage, Ausmaß und Teilnehmerkreis von den Veranstaltern bei der Samtgemeinde Weser-Aue angezeigt werden.
In einem Anzeige- und Merkblatt der Samtgemeinde Weser-Aue sind die wesentlichen Informationen zusammen gefasst. Die gehen u.a. auf Sicherheitsabstände und Maximalmengen ein, und dass das Brandgut ausschließlich auf Baum- und Strauchschnitt bestehen darf.
Weiterhin ist zu beachten, dass das Brandgut nicht früher als 14 Tage vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden darf. Damit soll verhindert werden, dass Tiere Unterschlupf im Gehölz suchen. Sofern das Aufschichten vorher geschah, ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Abbrennen umzuschichten.
Wenn aus Anlass des Osterfeuers Speisen und Getränke verkauft werden, so ist gemäß des Niedersächsischen Gaststättengesetzes ein entsprechender Antrag im Rathaus zu stellen.
Bei Fragen steht Ihnen Lena Tönjes, Rathaus Marklohe Zimmer 4 EG, 05021 6025-160, zur Verfügung.
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