Osterfeueranmeldung ab sofort möglich in der Samtgemeinde Weser-Aue
Die Gemeinde nimmt ab sofort bis zum 05. April 2025 Anmeldungen von Osterfeuern im Gemeindegebiet entgegen.
Das Osterfeuer als Brauchtum gehört für viele zum Osterfest dazu.
Die Gemeinde nimmt ab sofort bis zum 05. April 2025 Anmeldungen von Osterfeuern im Gemeindegebiet entgegen. Auf der Homepage der Samtgemeinde Weser-Aue kann unter Online-Dienste ein Formular zur Anmeldung online ausgefüllt werden (https://www.weser-aue.de/portal/meldungen/osterfeueranmeldung-ab-sofort-moeglich–909001877-21570.html?rubrik=909000004 ).
Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sollten die Osterfeuer mit Zeitpunkt, Lage, Ausmaß und Teilnehmerkreis von den Veranstaltern bei der Samtgemeinde Weser-Aue angezeigt werden.
In einem Anzeige- und Merkblatt der Samtgemeinde Weser-Aue sind die wesentlichen Informationen zusammen gefasst. Die gehen u.a. auf Sicherheitsabstände und Maximalmengen ein, und dass das Brandgut ausschließlich auf Baum- und Strauchschnitt bestehen darf.
Weiterhin ist zu beachten, dass das Brandgut nicht früher als 14 Tage vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden darf. Damit soll verhindert werden, dass Tiere Unterschlupf im Gehölz suchen. Sofern das Aufschichten vorher geschah, ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Abbrennen umzuschichten.
Wenn aus Anlass des Osterfeuers Speisen und Getränke verkauft werden, so ist gemäß des Niedersächsischen Gaststättengesetzes ein entsprechender Antrag im Rathaus zu stellen.
Ansprechpartner: Frau Tönjes, 05021/6025-160