Öffentliche Telefonstellen; Mobilfunk; Einstellung der öffentlichen Telefonie
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat uns Informationen zum flächendeckenden Rückbau öffentlicher Telefonstellen zukommen lassen. Hintergrund ist die Novelle des
Telekommunikationsgesetzes (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKGMoG), wonach die flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Münz- oder Kartentelefonen inklusive der Erreichbarkeit der Notrufnummern 110 und 112 aus dem Katalog der Telekommunikations-Universaldienstleistungen gestrichen worden ist.
Hieraus folgt, dass die Deutsche Telekom nicht mehr verpflichtet ist, entsprechende Einrichtungen vorzuhalten. Bislang habe die
Telekom unwirtschaftliche Pflichtstandorte nur mit Zustimmung der Belegenheitskommune abbauen können. Nach neuer Rechtslage sei die Telekom nunmehr berechtigt, auch ohne kommunales Einverständnis ihre öffentlichen Fernsprecheinrichtungen zu entfernen.
Die schrittweise Deaktivierung und Abschaltung beginne noch in diesem Jahr. Die betroffenen Kommunen sollen aber etwa vier Wochen vor dem physischen Rückbau der öffentlichen Telefone informiert werden.
Beschwerden aus der Bevölkerung seien nicht ausgeschlossen.
Mitteilung des Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund, Foto Pixabay,