Nienburg ist Hochinzidenzkommune: Was jetzt zu beachten ist

Der Landkreis Nienburg zieht die „Notbremse“ und erklärt sich zur Hochinzidenzkommune. Von Mittwoch, 21. April, 0 Uhr an, gelten verschärfte Coronaregeln für private Kontakte, Sport, Kultur und Handel.

Was sich ändert:

Kontaktbeschränkungen Private Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Bereich sind mit nur einem Hausstand und einer Person (einschließlich Kinder bis 6 Jahren) erlaubt.

Terminshopping Zulässig ist die Auslieferung jeglicher Waren auf Bestellung sowie deren Verkauf im Fernabsatz zur Abholung bei kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume unter Wahrung des Abstandsgebots. Gastronomiebetriebe belieben weiterhin geschlossen, ein Außer-Haus-Verkauf ist erlaubt.

Sport Sportliche Betätigungen sind mit maximal 2 Personen oder mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt.

Gedenkstätten, Museen, Galerien Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen: Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kulturzentren, Museen, Ausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen.

Kino, Zoos und botanische Gärten Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen: Kinos, Freizeitparks sowie Angebote von Freizeitaktivitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden wie Indoor-Spielplätze, Kletterhallen und Nutzung von Speiseräumen in Beherbergungsstätten.

Was von der Regelung ausgenommen ist

Ausgenommen von den Regelungen über eine Schließung sind Bibliotheken, Büchereien, Zoos, Tierparks und von letzteren ähnlichen Einrichtungen, insbesondere botanischen Gärten. Sie sind weiterhin geöffnet.

Am Donnerstag will der Landkreis Nienburg entscheiden, wie es mit den Schulen weitergeht. Eine Ausgangssperre gibt es im Landkreis Nienburg nicht.

Aus Lokalportal, Sebastian Schwake