Neue Schiedspersonen in der Samtgemeinde Marklohe
Der Rat der Samtgemeinde Marklohe hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2020 einmütig der Bestellung neuer Schiedspersonen zugestimmt. Ursel Vogel und Alfred Dudek werden dieses Ehrenamt zukünftig bekleiden. Die Gewählten werden in Kürze durch den Direktor des Amtsgericht Nienburg bestätigt und belehrt. Daran schließen sich Aus- und Fortbildungen für Straf- und Zivilrecht an.
Welche Aufgaben hat eine Schiedsperson in der Kommune überhaupt?
Prozesse vor Gericht kosten Geld, Zeit und Nerven. Darum ist es oft besser, einen Streit möglichst außergerichtlich zu klären. Dabei helfen Ihnen in Niedersachsen etwa 600 Schiedspersonen. Ihre Aufgabe ist es, mit den Streitenden eine gemeinsame Lösung zu finden. Dies gelingt oft.
Die Schiedspersonen arbeiten auch im Strafrecht. Bei so genannten Privatklagedelikten erhebt die Staatsanwaltschaft nur Anklage, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Dazu gehören z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung. Wenn die Staatsanwaltschaft bei diesen Delikten keine Anklage erhebt, können Sie vor Gericht eine Privatklage erheben, wenn Sie der Verletzte sind. Zuvor müssen Sie aber vor einer Schiedsperson einen sogenannten Sühneversuch unternehmen. Dies kann zum Beispiel eine Entschuldigung des Straftäters für seine Tat sein, aber auch andere Lösungen sind denkbar.
Schiedspersonen schlichten aber auch viele bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten. Dabei geht es nicht nur um die Klärung des Streits, sondern auch um die Wiederherstellung eines guten Verhältnisses aller Beteiligten. Das sind vor allem Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Bekannten, zum Beispiel über Behauptungen, die einer von beiden aufgestellt hat oder Sachen die der eine getan oder unterlassen hat.
Bevor ein solcher Streit vor Gericht geht, sollten Sie zuerst mit Hilfe einer Schiedsperson versuchen, sich zu einigen. Mehr Informationen finden Sie hier…
Für bestimmte Streitigkeiten müssen Sie sogar zur Schiedsperson gehen, bevor Sie vor Gericht eine Klage erheben können. Dazu zählen das Nachbarrecht, Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und einige Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Eine Klage vor dem Amtsgericht ist in diesen Fällen erst zulässig, wenn versucht wurde, den Streit in einem Schiedsverfahren beizulegen, dies aber erfolglos blieb. Mehr Informationen finden Sie hier…
Den Namen und die Adresse der für Sie zuständigen Schiedsperson erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Ihrem Amtsgericht und jeder Polizeidienststelle.
Quelle: Nds. Justizministerium