Neue PV-Pflicht: Die Klimaschutzagentur berät Hauseigentümer und Bauherren

Nienburg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Niedersachsen eine umfassende Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen (PV) auf allen neuen Gebäuden sowie bei Veränderungen an bestehenden Dächern. Diese neue Regelung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die im Dezember 2023 verabschiedet wurde, soll einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Die Klimaschutzagentur Mittelweser unterstützt Bauherren mit unabhängigen Beratungsangeboten rund um das Thema Solarstrom.

Was die neue Regelung vorsieht:
Die PV-Pflicht betrifft alle Neubauten mit einer Dachfläche von mindestens
50 Quadratmetern. Auf diesen Dächern muss künftig mindestens 50 Prozent der Fläche mit einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung belegt werden. Ebenso betroffen sind Dachsanierungen oder -veränderungen, bei denen mindestens die Hälfte der erneuerten Dachfläche mit einer PV-Anlage ausgestattet werden müssen.

Ausnahmen von der PV-Pflicht:
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Pflicht, wenn die Installation von PV-Anlagen technisch oder wirtschaftlich nicht möglich oder vertretbar ist. Dazu gehören etwa Dächer mit besonderen Anforderungen wie Reet- oder Glasdächer, bei denen die Traglast der Dächer nicht ausreicht, oder Dächer, die durch extreme Verschattung wenig Sonnenenergie aufnehmen können. Auch wenn eine solare Dachnutzung im Vergleich zur Lebensdauer der Anlage unwirtschaftlich wäre, kann die PV-Pflicht unter bestimmten Umständen angepasst oder reduziert werden.
Zudem sind Dächer, die bereits mit solarthermischen Anlagen ausgestattet sind, teilweise von der vollen PV-Pflicht befreit. In solchen Fällen muss die Dachfläche nur so weit wie möglich mit PV-Anlagen belegt werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Unterstützung durch die Klimaschutzagentur Mittelweser:
Die Klimaschutzagentur Mittelweser bietet allen Interessierten eine umfassende, neutrale und unabhängige Beratung zum Thema Solarstrom an. Ob es um die Planung von PV-Anlagen, Fragen zu Fördermöglichkeiten oder die Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelungen geht – das Expertenteam der Klimaschutzagentur steht mit Rat und Tat zur Seite. Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins können sich Interessierte gerne unter der Telefonnummer 05021/843 66 00 oder per E-Mail an beratung@klimaschutzagentur-mittelweser.de melden.

Die Energieberatungskampagne ist ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentrale Niedersachsen, der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und der Klimaschutzagentur Mittelweser. Die Beratungen werden im Rahmen der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.