Meldepflicht für Nutztierhaltung

1. Januar ist Stichtag für Schweine, Schafe und Ziegen

Der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Nienburg erinnert alle Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter und –halterinnen an die Verpflichtung, ihre Bestandsangaben an die VIT (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V.) in Verden zu melden. Entscheidend ist die Anzahl von Schweinen bzw. Schafen oder Ziegen am 1. Januar 2022 im Bestand.