Leinenzwang für Hunde in der Brut- und Setzzeit

Die Samtgemeinde Weser-Aue weist darauf hin, dass alle Hunde in der Zeit vom 01. April bis 15. Juli (in der sogenannten Brut- und Setzzeit) in der freien Landschaft an der Leine geführt werden müssen.

Auch über diesen Zeitraum hinaus ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Hunde nicht streunen und wildern. Dieses ergibt sich aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.

Wer als Tierhalter oder sonst für die Tiere Verantwortlicher dieser Vorschrift zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.