Landkreis Nienburg warnt vor Brandgefahren in Wald, Moor und Heide

Landkreis.  Die Untere Waldbehörde des Landkreises Nienburg/Weser weist darauf hin, dass der „Deutsche Wetterdienst“ für den Landkreis Nienburg eine hohe Waldbrandgefahr feststellt.

Für Dienstag und Mittwoch, wird sogar die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 vorhergesagt, was einer sehr hohen Waldbrandgefahr entspricht.

Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) beschreibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in fünf Gefahrenstufen an: 1 = sehr geringe Gefahr bis 5 = sehr hohe Gefahr.

Das anhaltend trockene Wetter und hohe Temperaturen führen zu einem erhöhten Waldbrandrisiko. Durch beispielsweise Borkenkäferbefall oder Wassermangel sind zahlreiche Fichtenbestände abgestorben und vertrocknet. Auch das Gras an Straßen- und Waldrändern ist bereits trocken. Von diesen Flächen geht die Gefahr aus, dass sich im Falle eines Brandes das Feuer sehr schnell ausbreiten kann.

Generell gilt es, im Wald und in der freien Natur erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit walten zu lassen. In Niedersachsen sind in Wald, Moor und Heide das Anzünden von Feuer und das Rauchen gesetzlich verboten.

Waldbrandgefahr geht aber auch von liegengelassenen Flaschen und Glasscherben sowie von achtlos entlang der Straßen aus dem Fenster geworfenen Zigaretten aus.

Zudem sollten Waldbesucher die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen blockieren und beim Abstellen der Fahrzeuge nur ausgewiesene Parkplätze nutzen.

Insbesondere sollten Fahrzeuge nicht über trockenem Bodenbewuchs abgestellt werden.

Um die Gefahr eines Feuers in Wald, Moor oder Heide zu minimieren, wird die Bevölkerung aufgerufen, folgende Regeln unbedingt einzuhalten:

  • Kein offenes Feuer (wie Lagerfeuer oder Grillen) in Wald, Moor und Heide oder in gefährlicher Nähe.
  • Nicht Rauchen und keine Zigarettenreste wegwerfen. Dies gilt auch für die Autofahrt durch oder entlang der Wälder, Moore oder Heiden.
  • Keine Glasabfälle liegen lassen. Sie könnten bei Sonnenbestrahlung als Brennglas wirken.
  • Nicht mit dem Fahrzeug über entzündlichem Untergrund parken. Der Katalysator eines Kraftfahrzeugs erhitzt sich stark und kann einen Brand auslösen. Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkflächen.

Zudem gilt: Wird ein Waldbrand bemerkt, sollte umgehend die Feuerwehr über die 112 gerufen werden.

Text: LK Nienburg, Foto: pixaby