Im Schnitt doppelt so viel Wohngeld wie bisher
Wohngeldreform berücksichtigt steigende Heizkosten
Die Wohngeldreform ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung. Mit ihr werden ab 2023 voraussichtlich bis zu 1.500 Haushalte im Landkreis Nienburg unterstützt. Bislang erhalten durchschnittlich rund 480 Haushalte Wohngeld. Bei der zu erwartenden Menge an Neuanträgen wird es zu monatelangen Verzögerungen bei der Bewilligung kommen.
„Wir erwarten rund 1.000 Haushalte mit kleinen Einkommen, die durch die Reform erstmalig einen Wohngeldanspruch bekommen“, sagt Martin Rose, Fachdienstleiter Bundesleistungen beim Landkreis Nienburg. „Damit der Landkreis bei der zu erwartenden hohen Arbeitsbelastung das erhöhte Wohngeld zügig auszahlen kann, wäre es hilfreich, wenn von regelmäßigen Sachstandanfragen abgesehen wird.“
Das Wohngeld wird mit der Reform ab 2023 um durchschnittlich 190 Euro pro Monat erhöht. Das ist doppelt so viel wie bisher: Es steigt von jetzt im Schnitt 180 Euro auf 370 Euro pro Monat. Martin Rose weist jedoch darauf hin, dass es sich um Durchschnittswerte handelt, nicht jeder Antragsteller werde ein Wohngeld in dieser Höhe erhalten.
Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Das neue Wohngeld beinhaltet auch eine Heizkostenpauschale, um die steigenden Heizkosten bezahlen zu können und eine Klimapauschale, um steigende energetische Sanierungskosten in den Mieten abzudecken.
Wohngeld hilft vielen Familien, Alleinerziehenden, Rentnerinnen und Rentnern. Auf Bundesebene sind 40 Prozent der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger Familien, darunter viele Alleinerziehende. 48 Prozent sind Haushalte von Rentnerinnen und Rentnern. Diese Zahlen sind auch auf den Landkreis Nienburg übertragbar.
Als grober Anhalt kann der WohngeldPlus-Rechner des Bundesbauministeriums dabei helfen herauszufinden, ob ein Wohngeldanspruch besteht und beim Landkreis beantragt werden kann. Die Kosten der Wohngeldreform werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.
Bericht und Foto LK Nienburg