Hohe Heizkosten – Bürgergeld-Antrag beim Jobcenter möglich, auch online
Wer im Jahr 2023 durch hohe Heizkosten belastet wird, kann beim Jobcenter prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Bürgergeld vorliegt. Dies betrifft sowohl Heizkostennachzahlungen, als auch die Beschaffung von Brennstoffen wie zum Beispiel Öl oder Pellets.
Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) beinhaltet die Möglichkeit, bei einer hohen Heizkostennachzahlung Bürgergeld nur für einen Monat zu beantragen. In diesem Monat kann das Jobcenter, abhängig von dem individuellen Anspruch, bei den Ausgaben unterstützen. Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt werden. Bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 kann der Antrag folglich noch bis April 2023 gestellt werden. Das gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.
Bei der Prüfung, ob die Antragstellerinnen und Antragsteller für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Dazu gehört beispielsweise das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in dem Monat. Auch zu ihrem Vermögen müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller Auskunft geben. Beim Bürgergeld für einen Monat hat die Antragstellerin bzw. der Antragsteller einen Freibetrag von 40.000 Euro, jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro. Liegt das Vermögen höher, liegt kein Anspruch auf Bürgergeld vor.
Die Antragstellung auf Bürgergeld ist seit Jahresanfang auch online möglich.
Bereits seit Oktober 2022 konnten Kundinnen und Kunden eines Jobcenters Anträge digital stellen. Dieser Service wird für die Beantragung des Bürgergeldes im neuen Jahr nahtlos fortgeführt. Eine Antragstellung auf Bürgergeld ist somit ab dem heutigen Tag ebenfalls online möglich. Hier gelangen Sie zur Antragsstrecke:
www.jobcenter.digital/buergergeld
Mit dem Angebot jobcenter.digital können Bürgerinnen und Bürger nicht nur Anträge beim Jobcenter zeit- und ortsabhängig online stellen, sondern auch viele weitere Onlineservices nutzen, wie beispielsweise Termine buchen oder Nachrichten an das Jobcenter senden.
„Mit dem digitalen Bürgergeldantrag steht ein zusätzlicher Weg der Antragstellung zur Verfügung. Dieser bietet viele Vorteile für die Neukundinnen und -kunden, aber auch für uns als Beschäftigte im Jobcenter. Er garantiert eine höhere Datenqualität als handschriftlich ausgefüllte Anträge und spart Papier, Porto- sowie Scankosten. Ich freue mich über das neue Angebot und werbe dafür, dass viele es nutzen“, so Frank Köhring, Geschäftsführer des Jobcenters im Landkreis Nienburg.
Quelle: Job-Center Nienburg, Foto Samtgemeinde Weser-Aue