Härtefallhilfe für Privathaushalte: Wohlfahrtsverbände starten mit Unterstützungsangebot
Kaum ein Thema hat aktuell so viel Brisanz wie die Heizkosten.
Das Nds. Wirtschaftsministerium informierte in einer Presseinformation am 12. Mai 2023 hierzu wie folgt:
„Härtefallhilfe für Privathaushalte: Wohlfahrtsverbände starten mit Unterstützungsangebot
Seit 4. Mai können private Haushalte, die mit nichtleitungsgebundenen Energieträgern heizen, rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen für ihre Heizkosten beantragen. Für Niedersachsen stellt der Bund dafür bis zu 169 Millionen Euro zur Verfügung. In der ersten Woche sind bereits über 6.500 Anträge in Niedersachsen eingegangen.
Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Für uns ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Menschen, die anspruchsberechtigt sind, auch Zugang zu den Härtefallhilfen erhalten. Der Zu-gang muss allen Menschen barrierefrei und schlank möglich sein. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir in diesem Programm eng mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten.“
Mit einem Netz an sozialen Beratungs- und Unterstützungsangeboten haben die in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege organisierten Verbände eine stabile Infrastruktur vor Ort auch zur Unterstützung für die Beantragung unterschiedlichster Hilfeleistungen.
Sollten Antragsteller keine Unterstützung im privaten Umfeld (Verwandte, Freunde oder Nachbarn) finden, können ab sofort die sozialen Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rote Kreuz, Diakonie, der Landesverband der Jüdischen Gemeinden und der Paritätische Wohlfahrtsverband) aufgesucht werden.
Die Beantragung ist möglich unter: www.t1p.de/heizkostenhilfe-nds
Neben diesem Weg gibt es für Menschen, die keine mobilen Endgeräte besitzen oder sich im Umgang damit nicht sicher fühlen, auch eine Möglichkeit für einen Papierantrag. Dieser ist in den Beratungsstellen verfügbar oder kann heruntergeladen werden, wenn der Online-Rechner (www.t1p.de/rechner-papierantrag-nds) eine Antragsberechtigung festgestellt hat.
Wichtig: Nur vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge werden angenommen. Das Land empfiehlt daher, einen Online-Antrag zu stellen, da die Plattform beim korrekten Ausfüllen des Antrags unterstützt.“