Gestaffelter Umtausch von Führerscheinen

Der Bundesrat hat im Februar 2019 beschlossen, den nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebenen Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 dadurch zu entzerren, dass für einzelne Geburts- und Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird. Diesen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle. Bitte werden Sie rechtzeitig tätig.

Die Kosten für den Umtausch betragen 30,30 Euro. Diese sind bei Antragstellung zu entrichten. Mitzubringen ist zudem der „alte“ Führerschein, Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passfoto und ein Registerauszug der ausstellenden Behörde, falls der Führerschein nicht beim Landkreis Nienburg/Weser ausgestellt wurde (Anforderung Karteikartenabschrift).

Alle Führerschein-Inhaber/innen werden rechtzeitig zu den jeweiligen Umtauschfristen von der Führerscheinstelle angeschrieben.



Fristen zum Umtausch von Führerscheinen, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr der/des
Fahrerlaubnisinhabers/in
Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

Fristen zum Umtausch von Führerscheinen, die seit dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein
umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033