Gemeindliche Außensportanlagen können mit Einschränkungen wieder genutzt werden
Noch geht nicht wieder alles seinen gewohnten Gang . Aber zumindest ein Teil der SportlerInnen unserer Samtgemeinde können aufatmen. Mit Einschränkungen kann der Sport- und Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden. Dieser kann nach Maßgabe der folgenden Regeln in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote
- an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
- einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
- kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
- die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
- die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomie geschlossen bleiben,
- Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
- eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt, die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
- Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
- keine Zuschauer zugelassen werden.
Die Sporthallen bleiben bis auf Weiteres vorerst geschlossen.