Flecken Liebenau beschließt Handlungsleitfaden zum Wohnraumschutzgesetz
Der Rat des Fleckens Liebenau verabschiedete neue Maßstäbe im Kampf gegen Missstände an Wohngebäuden. Mit der Vorstellung eines umfassenden Handlungsleitfadens zum Wohnraumschutzgesetz erhalten Städte und Gemeinden ein effektives Instrument zur Bekämpfung von verwahrlosten Immobilien.
Der niedersächsische Landtag hatte im Jahr 2021 das Wohnraumschutzgesetz verabschiedet und den Kommunen somit neue Handlungsoptionen gegen städtebauliche Fehlentwicklungen gegeben. Der Rat des Fleckens Liebenau reagierte schnell und beschloss mit Unterstützung des Kommunalen Innenentwicklungsfonds des Landkreises Nienburg, einen praxisorientierten Leitfaden zu erstellen.
Unter der Leitung des ehemaligen Nienburger Bürgermeisters Peter Brieber wurden die neuen Regelungen in den vergangenen zwei Jahren auf ihre Praxistauglichkeit getestet und erfolgreich umgesetzt – und in einem Falle sogar gerichtlich überprüft.
In der jüngsten Sitzung des Fleckenrates stellte Peter Brieber den „Handlungsleitfaden für den Umgang mit verwahrlosten Immobilien“ vor. „Mit dem Wohnraumschutzgesetz erhalten Städte und Gemeinden erstmals ein wirksames Instrument gegen die Verwahrlosung von Wohnraum. Das Gesetz ermöglicht es, gezielt gegen Missstände vorzugehen, die ganze Quartiere in eine Abwärtsspirale ziehen. Dabei können im Einzelfall durchaus Maßnahmen ergriffen werden, die erheblich in die Rechte von einzelnen Eigentümern/Eigentümerinnen eingreifen. Das öffentliche Interesse an einer guten Quartiersentwicklung erhält ein stärkeres Gewicht gegenüber Einzelinteressen von Eigentümern verwahrloster Immobilien“, erklärte Brieber.
Das Gesetz ermöglicht es den Kommunen, bei unzureichenden sanitären Anlagen, fehlender Heizung oder mangelhafter Trinkwasserversorgung einzugreifen. Zudem wird die Überbelegung von Wohnungen reguliert, wobei eine Mindestfläche von 10 m² pro Person vorgeschrieben ist. In gravierenden Fällen kann eine Wohnung als unbewohnbar erklärt und eine anderweitige Unterbringung der Bewohner angeordnet werden.
Der Rat des Fleckens Liebenau beschloss einstimmig die von Brieber erarbeitete Handlungsstrategie, die nun allen Kommunen zur Verfügung steht. Der Leitfaden enthält neben Empfehlungen auch juristisch geprüfte Musterbriefe, die besonders für die tägliche Verwaltungsarbeit hilfreich sind.
Interessierte können das vollständige Dokument, in dem auch weitergehende bundesrechtliche Eingriffsmöglichkeiten erläutert werden, über das Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Weser-Aue beziehen; der Link:
https://www.weser-aue.sitzung-online.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4000776