Feuerwerk an Silvester: „Auf Sicherheit achten!“
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund weist im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerken zum anstehenden Jahreswechsel auf Folgendes hin:
Örtliche Verbote beachten und nur zugelassenes Feuerwerk verwenden!
Zum Jahreswechsel 2019/2020 darf von Samstag, 28. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember 2019, wieder Kleinfeuerwerk verkauft werden.
„Beim Feuerwerk gilt: Weniger Raketen und Knaller sind ein Gewinn für die Umwelt, die Gesundheit und den eigenen Geldbeutel“, erklärte der Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Thorsten Bullerdiek. Die Feinstaubbelastung steigt gerade Silvester und Neujahr mächtig an: An Neujahr ist, wie das Umweltbundesamt mitteilt, die Feinstaub-Konzentration vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht, und über 100 Millionen Euro werden in die Luft gejagt. Wer dennoch knallen möchte sollte aber zur Sicherheit für sich und seine Mitmenschen Folgendes beachten:
Nach Paragraf 23 der „Sprengstoffverordnung“ (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) „ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ wie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von „Himmelslaternen“ ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.
„Wer knallt, haftet im Übrigen für entstandene Schäden. Ebenso muss jeder hinterher seinen Müll wieder mitnehmen“, ergänzte Bullerdiek. Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die eine CE-Kennzeichnung und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. „Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann zudem nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen“, so Bullerdiek.
Folgende Sicherheitshinweise sollten unbedingt beachtet werden:
- Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
- Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
- Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
- Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
- Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
- „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
- In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
- Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
- Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
- Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen.