Es grünt so grün ……….

Wenn jetzt im nahenden Sommer Bäume und Büsche in sattem Grün stehen, leben wir Menschen auf. Der Grundstücksbesitzer erfreut sich an den blühenden Stauden und Schatten spendenden Bäumen. Bei wachsendem Grün sind uns Haus und Garten doppelt lieb.

Aber, wat dem eenen sin Nachtigall, is den annern sin Ul.

Auch das Unkraut sprießt und das nicht nur in unseren Gärten. Betroffen sind auch die Geh- und Radwegeanlagen vor unseren Grundstücken.

Deshalb an dieser Stelle die Bitte Ihrer Verwaltung, werfen Sie einmal einen kritischen Blick über den Gartenzaun. Ist der Gehweg vor Ihrem Grundstück verkrautet, liegt Laub oder achtlos weggeworfener Müll herum oder behindert gar Bewuchs die ungehinderte Nutzung des Radweges?

Sollte dies der Fall sein, werden Sie bitte von sich aus tätig und stellen Sie den Mangel ab. Ihre Nachbarn aber auch alle anderen Nutzer dieser öffentlichen Einrichtungen werden es Ihnen danken.

Sie wissen nicht so recht „Welche Reinigungspflichten obliegen mir als Anlieger denn überhaupt?“ Kein Problem. Auf dieser Internetseite finden Sie unter dem Suchwort „Straßenreinigungspflicht“ Hinweise zur Straßenreinigungssatzung und zu der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung der Samtgemeinde Marklohe.

Bild von Steve Buissinne auf Pixabay