Ergebnisse der Verkehrssicherheitswoche des Polizeikommissariats Hoya

Hoya (ots)

 

Foto: POLIZEI

(opp) Der Einsatz- und Streifendienst des Polizeikommissariats Hoya führte mit mehreren Beamtinnen und Beamten vom 04.03. bis 10.03.2024 eine Verkehrssicherheitswoche in seinem Zuständigkeitsbereich im Nienburger Nordkreis durch. Zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten wurden in den Samtgemeinden Grafschaft Hoya, Weser-Aue, Heemsen und Steimbke gezielt mobile und stationäre Kontrollen hinsichtlich der Hauptunfallursachen Geschwindigkeit, Alkohol- und Drogenbeeinflussung sowie die gefahrenträchtige Nutzung von Handys am Steuer durchgeführt. Unterstützt wurde der Hoyaer Streifendienst bei seinen Aktionen dabei von Kolleginnen und Kollegen der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg und Mitarbeitern des Fachdienstes Straßenverkehr des Landkreises Nienburg mit ihren Geschwindigkeitsmessgeräten sowie der Bereitschaftspolizei und des Zolls. Insgesamt stellten die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und der Landkreis bei ihren Tätigkeiten 533 Verkehrsordnungswidrigkeiten fest, zumeist Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten. Geahndet wurden aber auch acht Handyverstöße sowie mehrere Zuwiderhandlungen gegen die Gurtpflicht. Negativer „Spitzenreiter“ bei den polizeilichen Geschwindigkeitsmessungen war ein Pkw-Führer der in Hilgermissen mit 76 km/h statt den erlaubten 50 km/h durchfuhr. In Steimbke wurde ein Autofahrer, bei erlaubten 100 km/h, nach Abzug von Toleranzwerten, mit vorwerfbaren 125 km/ gemessen. Die Mitarbeiter des Landkreises stellten über die Woche 371 Geschwindigkeitsverstöße im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats Hoya fest. Hiervon befinden sich 225 Verfehlungen im Verwarngeldbereich und 146 Verstöße im Bußgeldbereich. Zwölf Fahrzeugführerinnen oder Fahrzeugführer haben mit einem Fahrverbot zu rechnen. Nach der Auswertung der entsprechenden Messungen des Landkreises wurden die negativen Spitzenwerte mitgeteilt. Demnach wurde vor der Grundschule Eystrup von einem Pkw die Hauptstraße mit 59 km/h, bei erlaubten 30 km/h sowie in Hassel durch einen anderen Pkw die B 215 innerorts mit 96 km befahren. Auf der B 6 in Windhorst wurde ein Fahrzeug, bei erlaubten 100 km/h, mit 151 km/h und ein Fahrzeug in der 70er Zone in Duddenhausen mit 132 km/h gemessen. In Hoya vor dem Schulzentrum, Auf dem Kuhkamp, wurde ein Pkw mit 85 km/h „geblitzt“. Bei den mobilen Kontrollen, welche teils mit zivilen Funkstreifenwagen durchgeführt wurden, konnten in Wietzen, Nordholz und Hassel drei Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestoppt werden. Hier wurden entsprechende Verfahren eingeleitet. Insgesamt sieben Strafverfahren wurden bei Führerinnen und Führer von Kraftfahrzeugen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Hier betraf es neben Motorrollern, E-Scootern aber auch einen Pkw sowie einen Lkw. Bei den intensiven Kontrollen wurden aber auch andere Straftaten aufgedeckt. So muss sich ein Fahrzeugführer nach einer Überprüfung in Wietzen nicht nur wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten, sondern auch wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz, da er einen Teleskopschlagstock mit sich führte. Außerdem wurde an einem Tag eine Kontrollstelle von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern auf dem Betriebshof der Straßenmeisterei Lemke an der Oyler Landstraße errichtet. Dort überprüften Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Pkw und Lkw, die von Funkstreifenwagen auf der Bundesstraße 6 zuvor festgestellt und heruntergeleitet wurden. Hier wurde eine Fahrzeugführerin angehalten und kontrolliert, bei welcher sich herausstellte, dass sie nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Sie wurde von Polizeikräften am selben Tag nochmals fahrenderweise angetroffen und muss sich daher in einem Strafverfahren wegen vorsätzlichem Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Schwerpunktmäßig wurde hier auch der Lastverkehr durch speziell geschulte Polizeibeamte kontrolliert. Hier konnte ein Verstoß gegen die Ladungssicherung bei einem Lkw festgestellt werden, sowie ein landwirtschaftliches Gespann mit nicht erlaubter Überlänge, bis zur Behebung des Mangels, aus dem Verkehr gezogen werden. Die Beamtinnen und Beamte des Zolls führten an der Kontrollstelle an den angehaltenen Fahrzeugen sowie deren Insassen Überprüfungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse durch, welche sich teils, von denen der Polizei, unterscheiden. Hier musste durch einen ausländischen Kraftfahrzeugführer eine erhebliche Menge von nach Deutschland eingeführten Dieselkraftstoff, welcher sich in einem externen Behältnis befand, vor Ort nachversteuert werden. Außerdem musste eine andere Person einen dreistelligen Betrag für eine Grenzvollstreckung für ein anderes Bundesland vor Ort entrichten. Aber auch die technischen Zustände von Fahrzeugen beäugten die Beamtinnen und Beamten. So wurden mehrere TÜV-Verstöße, verschlissene Anhängerkupplungen, abgefahrene Reifen sowie nicht eingetragene Fahrwerke beanstandet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeikommissariats Hoya ziehen insgesamt ein positives Fazit. Schon alleine deshalb, weil durch die Kontrollen das Verständnis der Verkehrsteilnehmer für deren eigenen Beitrag zur Verkehrssicherheit gestärkt werden konnte. Dieses wurde auch von der Bevölkerung der entlegenen Ortschaften zum Ausdruck gebracht, welche sich für die Geschwindigkeitskontrollen ausdrücklich bei den Einsatzkräften bedankten. Auch wenn die Verkehrssicherheitswoche für dieses Halbjahr nun beendet ist, möchte Polizeihauptkommissar Thomas Oppermann klarstellen, dass es die Kontrollen in den Bemühungen um die Verkehrssicherheit nicht sind. Sie werden in anderer Weise weitergeführt. Das vorgegebene Ziel Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden zu verringern sei eines der wichtigen Ziele, die von der Polizei stetig verfolgt werde.

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