Ende der Winterruhe in Sicht – schrittweise Lockerungen auch in Niedersachsen

Die Entwicklung der Zahl der täglichen Neuinfektionen mit dem Coronavirus und die Hospitalisierungswerte deuten stark darauf hin, dass in Niedersachsen der Höhepunkt der Omikron-Welle überschritten ist. Die hohen Infektionszahlen der letzten Wochen haben glücklicherweise nicht zu einer Überforderung des Gesundheitssystems geführt. Die mit Omikron einhergehenden Krankheitsverläufe waren und sind weitgehend moderat, die Zahl der infolge von Omikron-Infektionen notwendigen Klinikaufenthalte stieg zwar an, blieb jedoch in einem beherrschbaren Rahmen und der Anteil der von Corona-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten ging leicht zurück.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Niedersachsen hat die Omikron-Welle bislang vergleichsweise gut bewältigt, die Zeit für deutliche Lockerungsschritte ist gekommen. Die Menschen in Niedersachsen können sich auf eine schrittweise Lockerung der bisherigen Schutzmaßnahmen in den nächsten vier Wochen freuen. Die Winterruhe wird beendet, aber das Frühjahr ist noch nicht da. Wir müssen weiter vorsichtig bleiben, je mehr Beschränkungen fallen, desto größer wird die Verantwortung jeder und jedes Einzelnen.“

In der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz haben die Länderchefinnen und -chefs und die Bundesregierung einen Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler und grundsätzlicher Bedeutung vereinbart. An den in diesem Zusammenhang avisierten Zeitabständen (bis zum 4. März, bis zum 19. März, ab dem 20. März) wird Niedersachsen sich zukünftig orientieren. Das bisherige, streng an Schwellenwerten orientierte Stufenmodell wird aufgegeben.

In einem ersten Schritt werden ab Mitte nächster Woche auch in Niedersachsen private Zusammenkünfte für vollständig Geimpfte und Genesene wieder ohne eine Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich, die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (eigener Haushalt plus zwei Personen) gelten weiterhin. Sport- und Kulturveranstaltungen werden bereits im ersten Schritt von einer deutlich größeren Zahl von Zuschauerinnen und Zuschauern besucht werden können als bislang, die 500er-Grenze fällt. Im ÖPNV und im Einzelhandel bleibt es bei einer FFP2-Maskenpflicht. Weitere Details der nächsten Corona-Verordnung sollen in der morgigen Pressekonferenz erläutert werden.

„Niedersachsen wird auch weiterhin im Team Vorsicht bleiben“, so Ministerpräsident Stephan Weil. Die Landesregierung werde vor jedem Lockerungsschritt genau prüfen, ob die coronabedingten Krankenhauszahlen oder die Intensivstationsbelegungen eine problematische Entwicklung nehmen. Weil: „Noch ist nicht absehbar, wie sich die Lockerungen auf das Pandemiegeschehen auswirken werden. Außerdem besteht eine gewisse Restunsicherheit darin, dass die Infektionen aktuell von den jüngeren in die älteren Jahrgänge übergehen.“ Zwar sind in Niedersachsen mehr als 90 Prozent der über 60-Jährigen vollständig geimpft und mehr als 79 Prozent auch ‚geboostert‘, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Hospitalisierungswerte in den nächsten Wochen noch einmal ansteigen.

Stephan Weil: „Ich will ausdrücklich betonen, dass wir zum 20. März keinen Freedom-Day ausrufen. Die Pandemie ist nicht vorbei. Dass wir in Niedersachsen den Scheitelpunkt der Welle überschritten haben, liegt an den Schutzmaßnahmen und vor allem am umsichtigen und verantwortungsvollen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Alles das werden wir auch weiterhin benötigen, damit wir das Infektionsgeschehen und die Belastung des Gesundheitswesens unter Kontrolle halten.“

In Ziffer 2 des heutigen MPK-Beschlusses haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder übereinstimmend festgestellt, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bedarf. Hierzu gehören aus Sicht der Länder insbesondere eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen, die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus sowie Möglichkeiten für Schulen und Kindertageseinrichtungen und für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen).

Die Länder bitten den Deutschen Bundestag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen.

Hierzu Ministerpräsident Stephan Weil: „Mit dem heutigen MPK-Beschluss nehmen wir einen Paradigmenwechsel vor, wir orientieren uns nicht mehr streng an Infektionszahlen und Hospitalisierungswerten. Der heute beschlossene Dreisprung ist in der Summe ein sehr großer Sprung, in etwas mehr als einem Monat werden viele Sicherungsmaßnahmen abgebaut sein. Dafür gibt es gute Gründe, aber wenn man sich die Stellungnahme des Expertenrats der Bundesregierung durchliest, erkennt man auch die damit verbundenen Risiken. Das Virus war schon mehrfach für böse Überraschungen gut – darauf müssen wir auch weiterhin vorbereitet sein. Deshalb benötigen wir auch nach dem 19. März 2022 einen ausreichenden Instrumentenkasten, um angemessen und schnell handeln zu können. Spätestens im Herbst müssen wir damit rechnen, dass wir es wieder mit einem neuen Gegner zu tun haben werden – sei es, dass eine alte Variante zurückkehrt, sei es, dass eine neue Variante kommt.“

Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 16.2.2022