Die kalten Jahreszeiten Herbst und Winter sind die Zeit der Ratten
Mitteilung der Samtgemeinden Marklohe und Liebenau
Grundstückseigentümer sind zur Rattenbekämpfung verpflichtet!
Erfahrungsgemäß treten in der jetzt anstehenden kalten Jahreszeit verstärkt Ratten in der Nähe von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden auf und suchen dort Wärme und Futter.
Wie allgemein bekannt ist, sind Ratten Überträger von Krankheitserregern verschiedenster Art auf Mensch und Tier. Deshalb muss bei Rattenbefall auch unbedingt etwas getan werden.
In Niedersachsen ist in der Verordnung über die Rattenbekämpfung vom 29. Juli 1977 (Nds. GVBl. S. 301) und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen ausdrücklich geregelt, dass grundsätzlich der Grundstückseigentümer verpflichtet ist Maßnahmen zu ergreifen. Ist ein Grundstücksbesitzer nicht gleichzeitig Eigentümer, so kann auch der Eigentümer durch die Gemeinde verpflichtet werden.
Sind die Ratten erst einmal da ist bei der Bekämpfung folgendes zu beachten:
- Keine Gefährdung von Menschen, Haustieren und Wild
- Anbringen eines deutlich erkennbaren Hinweises an zugänglichen Orten für Dritte, an denen die Rattenbekämpfungsmittel ausgelegt oder aufgestellt sind
- Verwendung von nur zugelassenen Bekämpfungsmitten
- Unverzügliche und unschädliche Beseitigung toter Ratten
Natürlich gibt es gewerbliche Schädlingsbekämpfer, die den Grundstückseigentümer bei der Bekämpfung unterstützen. Sie verfügen über das nötige Fachwissen und können bedarfsgerechte Aktionen gegen die Plagegeister durchführen.
Damit es gar nicht erst zur Rattenplage kommt, sollte vorgebeugt werden. Futterstellen, z.B. bei Kleintierhaltung, sind abzudichten. Speisereste dürfen auf keinen Fall über die Toilette beseitigt werden. Auch sollten sie nicht auf dem Komposthaufen entsorgt werden. Denn wo die Tiere Nahrung finden, treten sie schnell in Massen auf.