Corona: Länder setzen 3G-Regel um

Der Druck auf die Bürger, die sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lassen wollen, nimmt zu: Nach der Einführung von 3G bzw. 2G werden die Corona-Tests ab 11. Oktober kostenpflichtig.

Gesetze sind Theorie, das Leben die Wirklichkeit: Marktplatz bei Inzidenzstufe 4 (Abstandsgebot und Maskenpflicht). © Uwe Schmidt

3G-Regel bundesweit in Kraft

In allen Bundesländern gilt ab dem 23. August die 3G-Regel. Das bedeutet: Wer öffentlich zugängliche Innenräumen betritt, muss gegen SARS-Cov-2 geimpft, von COVID-19 genesen oder negativ gegen das Virus getestet sein.

3G gilt für den Besuch von Gaststätten, Hotels, Frisören und bei anderen körpernahen Dienstleistungen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und Sporthallen, Veranstaltungen jeder Art, Kinos, Krankenhäusern, Reha- oder Behinderteneinrichtungen sowie Pflegeheimen.

Wer nicht nachweisen kann, über den vollständigen Impfschutz zu verfügen bzw. genesen zu sein, benötigt als zusätzliche Eintrittskarte einen negativen Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein PCR-Test ist 48 Stunden gültig. Nicht vollständig geimpfte bzw. genesene Hotelgäste müssen die Tests täglich bzw. nach Ablauf von 48 Stunden (PCR-Test) wiederholen.

Nach dem Auslaufen der Bundesnotbremse hatten der Bund und die Länder vereinbart, bis zu diesem Termin die 3G-Regel in die Corona-Verordnungen zu implementieren. Dies ist nun geschehen.

Niedersachsen und Thüringen wählen Stufenmodel

Niedersachsen und Thüringen setzen auf drei Warnstufen. Welche Warnstufe regional gilt, bestimmt sich nach der 7-Tage-Inzidenz, der Anteil der Corona-Patienten auf den Intensivstationen des Landes sowie der durchschnittlichen Hospitalisierungszahl der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner.

Allein abgestellt auf die Inzidenz bedeutet das in Bezug auf Niedersachsen: Ab 35 bis 100 gilt die Warnstufe 1, 100 bis 200 die Stufe 2 und bei mehr als 200 die Stufe 3. Erst wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die jeweiligen Grenzwerte überschritten werden, die Warnstufe regional festgelegt.

In der Warnstufe 1 gilt die 3G-Regel. Zutritt zu Innenräumen von Restaurants, Hotels oder Fitnessstudios usw. haben nur Geimpfte, Genesene und Getestete. In den Eskalationsstufen 2 und 3 werden die Schutzmaßnahmen von den örtlichen Infektionsschutzbehörden regional bzw. dem Land verschärft.

Hinweis: Auf den Internetseiten der Länder werden die 3G-Regel und das Modell der Warnstufen anschaulich in Grafiken dargestellt.

Quelle: Mit freundlicher Genehmigung des WEKA-Verlag