„Chinaseuche“ in der Samtgemeinde Mittelweser – verendete Wildkaninchen entdeckt
Seit 2013 verbreitet sich eine neue Variante der Virusinfektion RHD (Chinaseuche) in der Wildtierkaninchenpopulation in Deutschland. Anfang November 2023 wurden nun auch in einem Waldstück nahe einem Wohngebiet in Landesbergen vermehrt verstorbene Kaninchen entdeckt, bei denen das tödliche Virus, in diesen Fällen RHD-2, nachgewiesen werden konnte.
Bei RHD-2 handelt es sich um eine virale Infektionskrankheit, die für Kaninchen aller Altersklassen in der Regel binnen weniger Stunden tödlich endet. Da man die Krankheit in der Regel nicht erkennen kann, können sich gleich ganze Tiergruppen untereinander infizieren und bei ganzen Beständen, ob Wildtierpopulation oder auch bei privaten Hobbyhaltungen, für Verluste sorgen.
Die Abkürzung RHD steht für „rabbit haemorrhagic disease“ und bezeichnet eine mit starken Blutungen einhergehende Erkrankung. Da bei RHD-2 vor allem innere Organe von Blutungen betroffen sind, liegen äußere Anzeichen nicht vor.
Übertragen wird RHD-2 über den direkten Kontakt von infizierten und gesunden Kaninchen, aber auch durch Halterinnen und Halter. Ebenso können Flöhe, Stechmücken und Fliegen sowie Arbeitsgeräte (bspw. zum Reinigen der Käfige) als Überträger auftreten.
Wenn Sie Grünfutter im Freien sammeln, besteht ein besonderes Risiko die eigenen Kaninchen mit RHD-2 anzustecken, da das RHD-Virus an den Pflanzen haften kann.
Selbst wenn infizierten Kaninchen intensivmedizinisch behandelt werden würden, ist der Tod infolge der RHD2-Infektion unvermeidlich. Um RHD-2 sicher zu diagnostizieren, müssen das verstorbene Tier oder Tierorgane in ein pathologisches Institut (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit-Laves o.Ä.) eingesendet werden.
Sollte der Verdacht auf RHD2 bestehen, sollte das Tier sofort von den anderen Tieren in der Gruppe getrennt werden, um das Ansteckungsrisiko ein wenig zu senken
An RHD-2 verstorbene Kaninchen dürfen keinesfalls im Garten begraben werden, da im verwesenden Tier das Virus optimale Bedingungen vorfindet und viele Jahre überleben kann. Die toten Tiere sollten nach Absprache dem Tierarzt übergeben werden.
Da eine Behandlung nicht möglich ist, ist die gut verträgliche Kaninchenimpfung gegen RHD-1 und RHD-2 die einzige Schutzmöglichkeit.
Weitere Maßnahmen, um Kaninchen vor RHD-2 zu schützen, lauten:
- Fliegenschutzmaßnahmen durch ein Spot-on und Schutz vor stechenden Insekten mittels Moskitonetzen
- Kein Kontakt zu wildlebenden Kaninchen oder Hasen, auch nicht durch Gitter (z.B. durch zwei sichere Zäune mit Abstand zueinander)
- Keine Verfütterung von Grünfutter, zu dem Wildkaninchen Zugang haben
- Konstanter Bestand, möglichst wenig Kontakt zu anderen Tieren
- Zwei- bis dreiwöchige Quarantäne für neu aufgenommene Kaninchen
- Nach einem Fall von RHD-2 unbedingt sämtliche Ställe, Arbeitsgeräte und Kleidung mit Desinfektionsmittel behandeln
Besteht bei tot aufgefunden Wildtieren oder bei Heimtieren der Verdacht auf eine Erkrankung mit RHD, informieren Sie bitte umgehend das Veterinäramt! Dieses ist unter vetamt@kreis-ni.de oder unter 05021 967-113 erreichbar.