Brandschutzbedarfspläne Marklohe und Liebenau werden überarbeitet und zusammengelegt

Nach der Fusion der ehemaligen Samtgemeinden Marklohe und Liebenau zur Samtgemeinde Weser-Aue wird es erforderlich, die aus den Jahren 2017 und 2018 bestehenden Brandschutzbedarfspläne zu überarbeiten und zu einem Plan zusammenzuführen. Die Samtgemeinde Weser-Aue bedient sich hierbei eines externen Büros. Dies hat der Rat der Samtgemeinde Weser-Aue in seiner Sitzung am 16.12.2021 beschlossen. Nachfolgend einige grundsätzliche Erläuterungen und Definitionen zum Brandschutzbedarfsplan.

Brandschutzbedarfsplan

Städte und Gemeinden in Deutschland haben gemäß der jeweiligen Landesfeuerwehrgesetze einen Brandschutzbedarfsplan zu erstellen und diesen in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben. Darin wird auf der Grundlage der örtlichen Gefahren das zur Gefahrenabwehr benötigte Potenzial an Feuerwehr ermittelt.

Definition

Für den örtlichen Brandschutz und die Hilfeleistung sind die Städte und Gemeinden zuständig. Sie haben eine den örtlichen Gegebenheiten angemessene kommunale Feuerwehr zu unterhalten. Mithilfe eines Brandschutzbedarfsplans werden sowohl der Umfang als auch die räumliche Verteilung von feuerwehrtechnischen Einsatzmitteln sowie die Mindestzahl an verfügbaren Einsatzkräften in der Gebietskörperschaft festgelegt. Teil der Brandschutzbedarfsplanung ist auch die Festlegung eines in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gültigen und einzuhaltenden Schutzziels.

Vorgehensweise bei der Brandschutzbedarfsplanung

Der Brandschutzbedarfsplan einer Kommune wird in der Regel von Feuerwehr und Verwaltung erstellt und anschließend vom Gemeinderat beschlossen. Bei mittleren bis großen Städten und Gemeinden geschieht dies oft unter Mitwirken eines externen Beraters oder Ingenieurbüros.

Im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung wird meist eine Gefahren- oder Risikoanalyse für das Gebiet erstellt in dem der Bedarfsplan seine Gültigkeit hat. Sie liefert gemeinsam mit den topografischen und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten die Grundlage für eine angemessene Dimensionierung der Feuerwehr. Berücksichtigt werden sowohl die Einsatzmittel und -kräfte als auch Anzahl und Lage der Feuerwehrstandorte im Gebiet. Die Erreichbarkeit des Gemeindegebietes durch die Feuerwehr kann anhand von Realbefahrungen unter Einsatzbedingungen (mit Sondersignal) oder Isochronenkartierungen ermittelt werden.

Dem Soll-Gefahrenabwehrpotenzial wird das vorhandene Ist-Gefahrenabwehrpotenzial gegenübergestellt um eventuelle Defizite herauszufinden und diese durch gezielte Maßnahmen zu beheben. In der Regel resultieren daraus Ersatzbeschaffungen von Einsatzmitteln, Anpassungen im Personal- bzw. Mitgliederbestand, Erneuerung und Erweiterung von Einrichtungen der Feuerwehr aber auch Neugründung und Schließungen von Feuerwehrstandorten.

Im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung wird in der Regel auch ein Schutzziel für die Gebietskörperschaft definiert. Darin wird festgelegt mit wievielen Kräften und innerhalb welcher Hilfsfrist die Feuerwehr an der Einsatzstelle eintreffen soll. Der Erreichungsgrad des Schutzziels gibt einen Hinweis zur Leistungsfähigkeit einer örtlichen Feuerwehr.

( Quelle: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. )