Bauantragstellung ab 01.01.2024 ausschließlich elektronisch
Infolge einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung aus 2022, tritt zum 01.01.2024 die Regelung zur elektronischen Antragstellung in Kraft.
Ab diesem Stichtag können Bauanträge und weitere Anträge auf der Grundlage der Niedersächsischen Bauordnung durch die sog. erklärende Person, gemeint ist hier in der Regel der Entwurfsverfasser, nur noch auf dem elektronischen Wege an die Untere Bauaufsichtsbehörde übermittelt werden.
Für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen der erklärenden Person und der Unteren Bauaufsichtsbehörde muss eine Identifizierung über ein Nutzerkonto entsprechend dem Onlinezugangsgesetz erfolgen. Hierfür stellt der Bund die sog. BundID zur Verfügung. Mit diesem BundID-Konto können sich Entwurfsverfasser und natürlich auch sonstige Bürgerinnen und Bürger für viele Online-Verwaltungsdienste anmelden.
In diesem Zusammenhang ist besonders erwähnenswert, dass die simple Übermittlung von Anträgen mitsamt erforderlichen Unterlagen per E-Mail in keinem Fall ausreichend ist.
Der Fachbereich Bauen hat die im Landkreis Nienburg/Weser tätigen Entwurfsverfasser in einer Videokonferrenz über die Änderungen informiert.