Bauantragstellung ab 01.01.2024 ausschließlich elektronisch

Infolge einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung aus 2022, tritt zum 01.01.2024 die Regelung zur elektronischen Antragstellung in Kraft.

Ab diesem Stichtag können Bauanträge und weitere Anträge auf der Grundlage der Niedersächsischen Bauordnung durch die sog. erklärende Person, gemeint ist hier in der Regel der Entwurfsverfasser, nur noch auf dem elektronischen Wege an die Untere Bauaufsichtsbehörde übermittelt werden.