
Landkreis. Der gestaffelte, nach EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine gegen einheitliche, 15 Jahre gültige EU-Ausfertigungen steuert langsam aber kontinuierlich auf die nächste „Deadline“ zu. Die Geburtsjahrgänge 1965 bis…