Auswirkungen des Hochwassers auf den ÖPNV ab Montag

Landkreis. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser hat seine Wasserstandvorhersagen aktualisiert. Danach könnte das Hochwasser an der Weser etwas niedriger ausfallen als zunächst erwartet. Die tatsächliche Entwicklung bleibt weiterhin von den Niederschlagsmengen der nächsten Tage abhängig.

Wenn die Prognosen eintreffen, werden die Weserübergänge im Landkreis Nienburg passierbar bleiben. Sollte es dennoch vereinzelt zu Sperrungen von Weserübergängen kommen, wird das Auswirkungen auf den Busverkehr im Landkreis Nienburg und damit auch auf die Schülerbeförderung haben.

Der Verkehrsservice Landkreis Nienburg/Weser (VLN) teilt daher mit, dass eine eventuelle hochwasserbedingte Sperrung der Weserpassagen Leese – Stolzenau  zu starken Beeinträchtigungen auf den Linien 53 und 60 führen würde. Genauere Details sind in diesem Fall über die Homepage des VLN unter www.vln-nienburg.de abrufbar.

Kommt es zusätzlich zur Sperrung zwischen Anemolter und Landesbergen, wäre die Verbindung zwischen Stolzenau und Leese/Landesbergen in beide Richtungen komplett unterbrochen. Eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus Rehburg-Loccum bzw. den Gemeinde Landesbergen, Leese und Husum zu den Schulen in Stolzenau wäre nicht mehr möglich.

Der Unterricht an den Schulen findet dennoch regulär statt. Schülerinnen und Schüler, die durch die Hochwasserlage oder eine fehlende Schülerbeförderung nicht am Unterricht teilnehmen können, werden gebeten, sich mit Ihrer Schule in Verbindung zu setzen.

Wegen einer Aktionswoche, zu der der Deutsche Bauernverband bundesweit ab dem 8. Januar aufgerufen hat und die möglicherweise auch im Raum Nienburg stattfindet, kann es zu weiteren Einschränkungen im gesamten ÖPNV im Landkreis Nienburg kommen.

Über die aktuelle Entwicklung der Hochwassersituation und im ÖPNV informieren Kreisverwaltung und VLN auf den Homepages (www.lk-nienburg.de und www.vln-nienburg.de), dem Instagram-Account der Kreisverwaltung (landkreis.nienburg) sowie ggf. über BIWAPP.

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