Ausbreitung der Geflügelpest in Niedersachsen
Landkreis bittet Geflügelhaltungsbetriebe sich auf Stallpflicht vorzubereiten
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest am 12.11.2021 in der Gemeinde Hilgermissen befinden sich große Teile der Samtgemeinde Hoya in den zum Ausbruchsbetrieb eingerichteten Restriktionszonen (Schutz- und Überwachungszone). Dort gilt bereits eine Aufstallungspflicht. Da sich die Krankheit mit einsetzendem Vogelzug vermutlich weiter ausbreiten wird, empfiehlt der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Nienburg jetzt allen Geflügelhalter:innen, neben erforderlichen Hygienemaßnahmen auch Vorbereitungen für eine eventuelle Aufstallpflicht zu treffen.
Inzwischen sind neben dem Geflügelpestausbruch im Landkreis Nienburg bereits drei Ausbrüche in Geflügelbeständen im Landkreis Cloppenburg und jeweils in einem Betrieb in den Landkreisen Aurich und Osnabrück festgestellt worden. Daher haben zahlreiche niedersächsische Kommunen die Stallpflicht angeordnet. Über den aktuellen Stand informiert das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) auf der Seite www. tierseucheninfo.niedersachsen.de.
Im Landkreis Nienburg wurde zunächst noch keine kreisweite Aufstallung erlassen. Der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung geht jedoch davon aus, dass mit einsetzendem Vogelzug die Krankheit sich insbesondere von den niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Küstenlandkreisen Richtung Süden ausbreiten wird. Es wird den Geflügelhalter:innen daher dringend empfohlen, unbedingt schon jetzt Vorbereitungen für eine eventuelle Aufstallpflicht zu treffen.
Jeder Geflügelhalter und jede Geflügelhalterin wird zudem aufgefordert, die notwendigen Vorsorge- und Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten. „Dazu zählt unter anderem, dass Geflügelställe generell nur mit entsprechender Schutzkleidung betreten werden und Futterstellen für Wildvögel nicht zugänglich sein dürfen. Weiter ist zwingend erforderlich, auf erhöhte Tierverluste im Bestand oder klinische Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, zu achten“, erläutert Fachbereichsleiter Dr. Kay Schimansky. Detaillierte Informationen zum angemessenen Verhalten können unter anderem in einem Merkblatt für Geflügelhalterinnen und -halter nachgelesen werden, das auf der Internetseite des Landkreises Nienburg unter merkblatt_fuer_gefluegelhalter.pdf (lk-nienburg.de) abrufbar ist.
Die Bevölkerung wird außerdem gebeten, Beobachtungen von unnatürlichen Verhaltensweisen bei Wasservögeln (z. B. unkoordiniertes Kopfkreisen), Totfunde von Wildvögeln (Wasservögeln und Greifvögeln) sowie Säugetieren (vor allem Marder und freilaufende Katzen) dem Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zu melden, um die Früherkennung zu forcieren. Zu erreichen ist der Fachbereich telefonisch unter 05021/967-113 sowie per Mail unter vetamt@kreis-ni.de.
Quelle: Homepage LK Nienburg