Abgemeldete Fahrzeuge im Straßenseitenraum

Was viele nicht ( mehr ) wissen , bei dem Raum neben der Fahrbahn handelt es sich um den sog. Straßenseitenraum. Auch dieser Raum dient verkehrlichen Zwecken ( z. B. für Ausweichmanöver im Begegnungsverkehr ). Das dauerhafte Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen auf diesem Teil der Straße stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Liegt eine solche nicht vor, ist der Umstand bußgeldbewehrt. Bitte stellen Sie nicht betriebsbereite Fahrzeuge dort nicht ab.