Ab heute FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel
Regelung gilt auch in Supermärkten, Drogerien und Geschäften des täglichen Bedarfs
Die leichte OP-Maske über Mund und Nase gezogen und dann hinein ins Geschäft. Schnee von gestern. Seit heute gilt in geschlossenen Räumen des Einzelhandels die Verpflichtung zum Tragen von sog. FFP2-Masken. Aber nicht nur dort, auch in Supermärkten, Drogerien und Geschäften des täglichen Bedarfs muss die wesentlich besser schützende FFP2-Maske zwingend getragen werden. Zugegeben, unter der einfachen OP-Maske fällt das Atmen leichter. Im Hinblick auf die sich zunehmend ausbreitende Variante scheint die Anordnung der Landesregierung aber Sinn zu machen. Zumal die hohe Wirksamkeit des Tragens einer FFP2-Maske wissenschaftlich nachgewiesen ist. Wir selbst aber auch unsere Gegenüber werden vor der Verbreitung des Virus signifikant besser geschützt. Ersparen wir uns vor oder im Geschäft die Diskussion über Sinn oder Unsinn der Regelung. Die Geschäftsinhaber müssen diese Vorgabe umsetzen, ansonsten drohen ihnen hohe Bußgelder. Aber nicht nur die Geschäftsleute, auch wir können bei Verstößen zu Kasse gebeten werden. 100 Euro bis 150 Euro. Das ist schon eine Hausnummer.