Ab 24. November 3G-Regel im Buslinienverkehr

Nach Beschluss des Infektionsschutzgesetzes der Bund-Länder-Konferenz vom 18. November 2021 und der darauf basierenden Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gilt ab Mittwoch, 24. November, im Öffentlichen Personennahverkehr die 3G-Regel.

Der Verkehrsservice Landkreis Nienburg/Weser (VLN) informiert, dass aufgrund der neuen Corona-Verordnung nur noch geimpften Personen, genesene Personen oder getestete Personen die Linienbusse nutzen dürfen.

Getestete Fahrgäste müssen bei der Fahrt den Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf der dokumentierte negative Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nicht älter als 24 Stunden sein. Ein Corona-Selbsttest reicht hier nicht aus. Der Testnachweis ist bei Prüfungen auf Verlangen vorzuzeigen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler müssen ihren Schülerstatus mit einer Schülerkundenkarte für den ÖPNV oder einem Schülerausweis belegen können.

Der VLN weist auf die weiterhin geltende Maskenpflicht im ÖPNV hin. In den Linienbussen ist als Mund-Nase-Bedeckung eine FFP2- oder eine OP-Maske zu tragen.

Der VLN bittet um die Einhaltung der bekannten Hygieneregeln: geschützt husten und niesen, wenn möglich Abstand halten, Hände aus dem Gesicht fernhalten und regelmäßig Hände waschen.

Alle Informationen zum Buslinienverkehr im Landkreis Nienburg/Weser gibt es unter www.vln-nienburg.de oder telefonisch beim Team VLN unter Telefon (0 50 21) 6 60 11.