Anpassung der Wohnraumförderung in der Gemeinde Balge

Der Rat der Gemeinde Balge beschließt die Änderung der Fördergrundsätze zur Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum (FöWoBa). Die geänderten Fördergrundsätze treten mit Beschlussfassung am 04.03.2025 in Kraft.
Die Anpassungen der Fördergrundsätze erfolgen zur Vereinfachung des Förderverfahrens und zur Gleichbehandlung aller Antragstellenden. Insbesondere werden folgende Änderungen umgesetzt:

• Wegfall der kinderbezogenen Zusatzförderung (sog. Kinderzuschlag in Höhe von 1.000 € pro Kind)
• Reduzierung der Mindestwohnfläche von 70 m² auf 60 m²
• Einheitliche Förderbeträge von 1.000 € für Neubauten und 500 € für Renovierungen
• Festlegung der Förderauszahlung in Form von Gutscheinen
• Klarstellung der Rückzahlungsmodalitäten bei vorzeitiger Aufgabe der Selbstnutzung (zeitanteilige Rückzahlung von 1/5 des Zuschusses für jedes volle Jahr der vorzeitigen Aufgabe der Selbstnutzung)