Wichtiger Lebensraum für Insekten und sonstige Tier- und Pflanzenwelt – Vorzeitiges Mähen und Mulchen von Wegeseitenrändern vermeiden
Landkreis. Sie sind Jahr für Jahr im Frühsommer ein polarisierendes Thema im ländlichen Raum: Wegeseitenränder. Sie dienen einerseits als Lebensraum und Rückzugsort für diverse Tier- und Pflanzenarten, weshalb sie einen unstrittigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt darstellen und möglichst lange unangetastet bleiben müssen. Andererseits fühlen sich nicht zuletzt einige Straßenverkehrsteilnehmer und Landwirte von ihnen gestört, weil sie gelegentlich die Sicht einschränken oder beim Befahren und Bestellen von Feldern stören.
„Weil die Wegeseitenränder vielen Insekten und sonstigen Tier- und Pflanzenarten als Rückzugsort dienen, leisten sie einen immer wichtiger werdenden Beitrag zum Erhalt der heimischen Artenvielfalt“.
Aufgrund dessen verweist der Fachdienst Naturschutz auf die weiterhin bestehenden Regeln in dieser Sache: So ist es beispielsweise gemäß Bundesnaturschutzgesetz verboten, wild lebenden Tieren, die zu den besonders geschützten Tierarten gehören, nachzustellen, sie zu fangen, sie zu verletzen oder ihre Entwicklungsmöglichkeiten in der Natur zu beschädigen oder zu zerstören. Zu diesen Tierarten gehören auch alle europäischen Vogelarten. Sie alle dürfen während der Fortpflanzungs-, Mauser-, Überwinterungs-, und Wanderzeiten nicht gestört werden. Damit die Wegeseitenränder ihre Aufgabe als Rückzugsort für sie erfüllen können, müssen sie adäquat gepflegt werden. Dazu gehört, dass auf den Einsatz von Spritz- und Düngemittel ebenso verzichtet wird, wie auf unnötiges Befahren. Außerdem ist es wünschenswert, dass möglichst nicht gemulcht wird und ein gegebenenfalls notwendiges Mähen abschnittsweise erfolgt.
Vor allem in Naturschutzgebieten können weitergehende Bestimmungen gelten.
„Um einen Beitrag zur ungestörten Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt zu leisten, sollte eine Mahd daher möglichst spät im Jahr erfolgen, also Ende Juli, Anfang August“, informiert der Fachdienst Naturschutz. Sollte eine Mahd wegen der Verkehrssicherheit im sensiblen Bereich der Schulwege oder verkehrswichtiger Straßen früher notwendig sein, könne diese ab Mai / Juni stattfinden, wenn sie auf die notwendige Länge und Breite der Streckenabschnitte begrenzt wird.
Der Fachdienst Naturschutz hat zu diesem Thema einen Flyer entworfen, der telefonisch angefordert werden kann. Außerdem kann der Flyer unter: https://www.lk-nienburg.de/politik-verwaltung/umwelt/naturschutz/artenschutz eingesehen oder ausgedruckt werden.
Nähere Informationen gibt es auch beim Fachdienst Naturschutz Landkreis Nienburg (05021/967-875) oder bei den jeweiligen Samtgemeinden
Mitteilung und Foto LK Nienburg