Erster Fall von Aujeskyscher Krankheit (AK) bei Wildschwein im Kreisgebiet nachgewiesen – Gefahr für Hunde und Hausschweine
Landkreis. Nachdem in den letzten Jahren immer wieder Befunde auf ein AK-Geschehen in der Schwarzwildpopulation im Landkreis Nienburg hingedeutet haben, ist bei einem erlegten Wildschwein im Flecken Steyerberg nun erstmalig der sichere positive Antikörper-Nachweis erfolgt. Das Veterinäramt rät daher insbesondere Jägern, Hundehaltern und Schweinehaltern zu erhöhter Aufmerksamkeit.
Bei der Aujeszkyschen Krankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für die hochansteckende Viruserkrankung sind viele Säugetierarten empfänglich, wobei das Schwein der Hauptwirt ist. Nur Primaten und Pferdeartige gelten als resistent, auch für den Menschen ist der Erreger ungefährlich. Bei Haustieren äußert sich die Erkrankung typischerweise mit einem massiven Juckreiz und führt schnell zum Tod. Bei Schweinen ist der Verlauf dagegen altersabhängig, mit schweren Krankheitserscheinungen bei jungen Saugferkeln und milderen Verläufen bei erwachsenen Tieren. Bei Hausschweinen konnte die Seuche in Deutschland durch strikte Bekämpfungsmaßnahmen getilgt werden. Seit 2003 gilt Deutschland als AK frei.
Anders als bei Hausschweinen ist die Feststellung der AK bei Wildschweinen weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht nicht als Tierseuchenausbruch gewertet. Dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere (insbesondere Hunde) dar. In Niedersachsen wird im Rahmen eines jährlich durchgeführten Monitorings eine Stichprobe der erlegten Wildschweine auf die Aujeszkysche Krankheit untersucht. Hierbei hat es seit 2011 insbesondere im südlichen Niedersachsen immer wieder seropositive Befunde gegeben. Mittlerweile wurde in 25 Landkreisen die AK festgestellt. Die Infektionszahlen zeigen, dass sich der Erreger weiter in der niedersächsischen Schwarzwildpopulation ausbreitet.
Um eine Übertragung des Erregers auf andere Tierarten oder Hausschweine zu verhindern, ist besondere Vorsicht beim Kontakt zu Wildschweinen geboten. Insbesondere Jägern wird dringend empfohlen, Aufbruch von Wildschweinen nicht an Hunde zu verfüttern und auch Spaziergänger sollten darauf achten, dass Hunde nicht an ein totes Wildschwein herangehen. Es ist zu beachten, dass das Virus eine hohe Überlebensfähigkeit aufweist, und auch durch die Fleischreifung und beim Gefrieren nicht abgetötet wird. Infizieren sich Hunde (oder Katzen) mit AK, so verläuft die Erkrankung immer tödlich. Eine Möglichkeit der Behandlung oder Impfung gibt es nicht.
Schweinehalter, insbesondere wenn sie auch Jäger sind, tragen eine besondere Verantwortung, ihre Hausschweinbestände vor einer Seucheneinschleppung zu schützen. Die Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bestände sind stets konsequent einzuhalten.
Besteht bei Hausschweinen oder Haustieren der Verdacht auf eine Infektion mit dem AK-Virus, ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren.
Weitere Informationen sowie eine Karte zur AK in Niedersachsen sind unter folgendem Link zu finden: