Mehrere Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetzt – Hinweis auf den Wechsel des Versicherungskennzeichens
Nienburg (ots)
(Oth) Am 04.03.2024 wurden durch Polizeibeamte in Marklohe, Nienburg und Stadthagen E-Scooter mit ungültigen Versicherungskennzeichen kontrolliert. Gegen die meist minderjährigen Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Die Polizei erinnert erneut an den Stichtag des Kennzeichenwechsels. Die Versicherungskennzeichen mit schwarzer Schrift haben ab dem 01.03.2024 ihre Gültigkeit verloren. Die Versicherungskennzeichen für das Jahr 2024 müssen eine blaue Schrift auf weißem Grund aufweisen.
Grundsätzlich ist ein Versicherungskennzeichen für jedes zwei-, drei und vierrädrige Kleinkraftrad sowie Elektrokleinstfahrzeuge verpflichtend. Darunter fallen unter anderem Mofas, Roller, E-Scooter, S-Pedelecs oder motorisierte Krankenfahrstühle, welche schneller als 6 km/h fahren.
Wer ein Kraftfahrzeug trotz des neu beginnenden Versicherungsjahres noch mit dem alten Versicherungskennzeichen führt, fährt ohne Versicherungsschutz und macht sich strafbar.
Rückfragen bitte an:
Alina Othmer
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Amalie-Thomas-Platz 1
31582 NIENBURG
Telefon: 05021/9778-204
Fax2mail: +49 511 9695636008
Mitteilung der Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg, Foto Polizei Niedersachsen