Rückgang bei Klagen und leichter Anstieg der Widersprüche in der Grundsicherung
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 04. Januar 2024
- Zahl der Klagen im Jahr 2023 erneut gesunken, leichter Anstieg bei Widersprüchen
- Widerspruchsquote in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung (gE) liegt bei rund 1,7 Prozent
Im Jahr 2023 wurden 47.934 Klagen und 425.359 Widersprüche eingereicht. Das waren 2.959 Klagen weniger als in 2022 (50.893) bzw. 21.503 Widersprüche mehr als in 2022 (403.856).
Vor allem Klagen in Bezug auf Aufhebung und Erstattung, Sonstige Gründe (zu denen u.a. Aufrechnung, Abführung an Dritte und Mitwirkung gehören) und Regelbedarf/Mehrbedarfe gingen weiter zurück. Bei Widersprüchen gab es nach Jahren des Rückgangs wieder einen leichten Anstieg, insbesondere in Hinblick auf Sonstige Gründe, Zugangsvoraussetzungen zum SGB II und Leistungsminderung. Hintergrund ist auch ein Anstieg der Bedarfsgemeinschaften um 40.000 auf 2.897.000.
Die Zahl der Klagen und Widersprüche gegen Leistungsminderungen ist weiterhin niedrig und bewegt sich unter dem Niveau von 2020. Während vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 noch knapp 3.927 Klagen und 39.894 Widersprüche eingelegt wurden, sank die Zahl auf 274 Klagen und 4.678 Widersprüche im vergangenen Jahr. Die Jobcenter haben im Jahr 2023 aber auch deutlich weniger Leistungsminderungen ausgesprochen, weil sich mit Einführung des Bürgergeldes die gesetzlichen Voraussetzungen geändert haben.
Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung gering
Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die im vergangenen noch 301 gE – also Jobcenter, die von der BA und den Kommunen in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden, – ermittelt werden. 2023 haben diese 21,7 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 365.482 Widersprüche und 38.648 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote stieg von 1,5 Prozent im Jahr 2022 auf 1,7 Prozent im Jahr 2023, die Klagequote blieb bei 0,2 Prozent. Die Quote ist ein Näherungswert, da etwa gegen denselben Bescheid auch mehrere Widersprüche eingelegt werden können.
Erledigte Widersprüche und Klagen
Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 419.552 Widersprüche entschieden. Zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 138.470 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (62.123). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 40.158 Widersprüchen festgestellt.
60.057 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden rund 65 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 35 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung.
Hinweise für Redaktionen
– Die Jobcenter können in zwei verschiedenen Formen betrieben werden. In 300 Jobcentern, den sog. „gemeinsamen Einrichtungen“, arbeiten BA und die jeweilige Kommune zusammen und betreiben das Jobcenter gemeinsam. Der Gesetzgeber hat zudem für rund 100 Landkreise die Möglichkeit geschaffen, die Jobcenter in alleiniger Verantwortung zu betreiben (sog. „Jobcenter in kommunaler Trägerschaft“). Die BA ist an diesen Jobcentern nicht beteiligt.
– Die in dieser Presseinformation veröffentlichten Zahlen werden für beide Einrichtungsformen zusammen veröffentlicht, da auch die Jobcenter in kommunaler Trägerschaft der BA nach festgelegten Kriterien Daten zu Widersprüchen und Klagen liefern. Einzige Ausnahme ist der Absatz zur Widerspruchs- und Klagequote: Die BA kennt die Zahl der verschickten Leistungsbescheide nur für die gemeinsamen Einrichtungen. Deswegen werden bei den rechnerischen Quoten nur die eingegangenen Widersprüche und Klagen der gemeinsam betriebenen Jobcenter berücksichtigt.
– Statistische Informationen zu Widersprüchen und Klagen im Internet: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524068&topic_f=wuk-wuk