Keine Kinderreisepässe ab 2024 mehr
Die Samtgemeinde Weser-Aue teilt mit, dass der Deutsche Bundestag beschlossen hat, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen.
Die Gültigkeit der bereits ausgestellten oder bis 31.12.2023 ausgestellten Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Ab 2024 gehört der Kinderreisepass der Geschichte an.
Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokumente innerhalb der EU, der Schweiz und des Schengen-Raums anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen des Bürgerbüros der Samtgemeinde Weser-Aue gerne zur Verfügung.